AGB

Reisebedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pasig Reisen Argentina

Lieber Reisegast, damit Ihr Urlaub auch zu Ihrer vollen Zufriedenheit ausfällt, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, die wir nachstehend abdrucken.

1. Abschluss des Reisevertrages

  1. Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde PASIG REISEN ARGENTINA den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich schriftlich. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigene einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese Reisebedingungen als verbindlich an.
  2. Der Vertrag kommt mit Annahme durch PASIG REISEN ARGENTINA zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird PASIG REISEN ARGENTINA dem Kunden eine Reisebestätigung zukommen lassen.
  3. Nebenabreden und Änderungen des Reisevertrages bedürfen der Schriftform

2. Bezahlung

  1. Mit Reiseanmeldung wird eine Anzahlung in Höhe EUR 100 pro Person fällig. Der restliche Reisepreis wird soweit im Angebot und in der Bestätigung auf keine anderen Zahlungsbedingungen hingewiesen wurden, 31 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig und ist vom Kunden fristgerecht zu bezahlen. Flugleistungen sind nach Anmeldung zu 100 % sofort fällig. Tarifgarantie seitens der Airlines bestehen nur bei sofortiger Zahlung / Ticketausstellung.
  2. Etwaige Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.

3. Leistungen

  1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in den für die Reisezeit gültigen Angeboten von PASIG REISEN ARGENTINA - unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit - sowie der Inhalt der Reisebestätigung maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von Orts- und Hotelprospekten und sonstigen Dritten.
  2. Im Flugpreis eingeschlossen ist die Beförderung von maximal 15 kg Reisegepäck pro Reisenden, soweit in der Reisebeschreibung nichts gesondert geregelt ist.
  3. Bus-und Ferry Tickets können nur in Zusammenhang mit einem Landprogramm gebucht werden.
  4. Für während der Reise nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen erfolgt keine Erstattung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

  1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die nicht von PASIG REISEN ARGENTINA wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. PASIG REISEN ARGENTINA wird sich bemühen, einen gleichwertigen Ersatz anzubieten. Der Kunde wurde insbesondere darauf hingewiesen, daß argentinische Hotels gesetzlich berechtigt sind, bei Überbuchung Kunden auf gleichwertige oder höherklassige Hotels umzubuchen, ohne daß sich hieraus Ansprüche des Kunden ergäben. Aus diesem Grunde sind in diesem Falle auch Ansprüche gegen PASIG REISEN ARGENTINA ausgeschlossen. Unter die bezeichneten Leistungsänderungen fallen insbesondere aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, Umwandlung von Nonstop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandung bzw. Umsteigeflüge und umgekehrt sowie Änderungen von Flugzeiten, Terminen, Einsatz anderer Fluggeräte sowie anderer Fluggesellschaften, die aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Fluggesellschaften - und damit auch PASIG REISEN ARGENTINA - vorbehalten sind.
  2. Leistungsänderungen in Folge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände, die PASIG REISEN ARGENTINA nicht zu vertreten hat - insbesondere in Fällen höherer Gewalt -, sind gestattet, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von PASIG REISEN ARGENTINA für den Kunden zumutbar sind. Das Recht des Kunden und von PASIG REISEN ARGENTINA, in solchen Fällen den Reisevertrag gemäß zu kündigen, bleibt unberührt. PASIG REISEN ARGENTINA ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern dies möglich ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind.
  3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind.
  4. Liegt der Reisetermin später als 4 Monate nach Abschluß des Reisevertrages, kann PASIG REISEN ARGENTINA Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluß nachweisbar und unvorhergesehen die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, erhöht haben oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Welchselkurse Rechnung getragen werden muß. PASIG REISEN ARGENTINA weist eine solche Erhöhung mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises nach. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung sowie die Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat PASIG REISEN ARGENTINA dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn PASIG REISEN ARGENTINA in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrkosten für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ein derartiges Verlangen hat der Reisende unverzüglich nach Erklärung durch PASIG REISEN ARGENTINA dieser gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

  1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei PASIG REISEN ARGENTINA innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Ein Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag muss schriftlich erklärt werden. Im Falle des Rücktritts oder im Falle des Nichtantrittes der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung ist PASIG REISEN ARGENTINA berechtigt, angemessenen Ersatz für die getroffene Reisevorkehrung und für ihre Aufwendungen zu verlangen. PASIG REISEN ARGENTINA kann diesen Ersatzanspruch nach seiner Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Staffelung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren, unbeschadet des Rechts des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Hierfür sind folgende Prozentsätze maßgeblich (Angaben pro Person, Kinder unter 2 Jahren werden nicht berücksichtigt), falls keine abweichenden Regelungen getroffen wurden:
    bis zum 46. Tag vor Reisebeginn EUR 100,-
    vom 45. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 30 %
    vom 29. Tag bis 10. Tag vor Reisebeginn 50 %
    vom 09. Tag oder weniger 100 %

    Wichtig: Im Falle eines Rücktritts kann PASIG REISEN ARGENTINA vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Auf abweichende Rücktrittsbedingungen bzw. höhere Rücktrittsgebühren von Leistungsträgern wird in der Bestätigung speziell hingewiesen (Z.B. Patagonia Connection, Cruceros Australis, etc).
  2. Bei Flugbuchungen ohne Landprogramm gelten folgende Rücktrittsgebühren: Nach Ausstellung des Flugscheins bis zur Abreise Euro 200,- pro Person. Nach Abflug betragen die Stornogebühren je nach Fluggesellschaft bis zu 100 % des Flugpreises. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt. Berechnet die Fluggesellschaft oder der Lieferant der Flugscheine höhere Stornokosten, so werden diese dem Kunden weiterbelastet.
  3. Umbuchungen Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluß eine Änderung der Reise, sind wir bemüht dies zu ermöglichen. Die dabei entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.
  4. Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dies PASIG REISEN ARGENTINA mitteilt. PASIG REISEN ARGENTINA kann jedoch der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen - insbesondere diejenigen des Ziellandes - entgegenstehen. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der zwischen PASIG REISEN ARGENTINA und dem angemeldeten Teilnehmer bestehende Vertrag nicht berührt. Für den Fall der Teilnahme des Dritten kann PASIG REISEN ARGENTINA vom Reisenden zusätzlich zum Reisepreis die tatsächlich entstanden Umbuchungskosten, mindestens jedoch EUR 100,- verlangen.
  5. Umbuchungen von Reisen für einen anderen Reisetermin sind nur mit Zustimmung von PASIG REISEN ARGENTINA möglich, es sei denn, der Reisende stellt für die ursprünglich gebuchte Reise einen Ersatzteilnehmer. PASIG REISEN ARGENTINA kann die Zustimmung zur Umbuchung von der Zahlung einer Stornogebühr abhängig machen, die sich nach ihren tatsächlich entstehenden Mehrkosten berechnen muss. Im Übrigen berechnet PASIG REISEN ARGENTINA bei bestätigten Umbuchungen die tatsächlich anfallenden Bearbeitungskosten, mindestens jedoch EUR 100,-.

6. Sonderkosten

  1. Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen (z.B. Kosten, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zu vorbereiteten Ausflügen entstehen oder für eine vorzeitige Rückkehr als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall), gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchssteller zu zahlen. Tritt PASIG REISEN ARGENTINA, um einem aktuellen Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von PASIG REISEN ARGENTINA im Voraus gezahlten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten.

7. Rücktritt und Kündigung durch PASIG REISEN ARGENTINA

  1. PASIG REISEN ARGENTINA kann den Vertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt PASIG REISEN ARGENTINA, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
  2. PASIG REISEN ARGENTINA kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde den fälligen Reisepreis (siehe oben Ziffer 2) nicht fristgerecht bezahlt. Bei diesem Rücktritt wegen Zahlungsverzuges kann PASIG REISEN ARGENTINAvom Kunden eine Entschädigung nach Maßgabe der unter Ziffer 5.a) genannten Pauschalsätze verlangen oder den Schaden konkret berechnen, wobei an die Stelle des Eingangs der Rücktrittserklärung des Kunden der Zugang der Kündigungserklärung von PASIG REISEN ARGENTINA beim Kunden tritt. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geltend gemachte Entschädigungspauschale sei.
  3. Ist in den Reiseangeboten für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden, steht der mit dem Kunden abgeschlossener Reisevertrag unter der auflösenden Bedingung, dass diese bestimmte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl bis 2 Wochen vor dem vorgesehenen Abreisedatum nicht erreicht, endet das Vertragsverhältnis des Kunden mit PASIG REISEN ARGENTINA, falls PASIG REISEN ARGENTINA nicht erklärt, die Reise trotzdem durchführen zu wollen. Bei Nichtdurchführung hat der Kunde Anspruch auf volle Erstattung bereits einbezahlter Beträge. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. PASIG REISEN ARGENTINA ist verpflichtet, dem Kunden von dem Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl unverzüglich Mitteilung zu machen.
  4. Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den RV deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände

  1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer Gewalt (z.B. Krieg oder Kriegsgefahr, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, Verschärfung der Gesundheitsbestimmungen nach Vertragsabschluß durch das Einreiseland, Streik des Flughafenpersonals, der Fluglotsen oder der Zoll- und Passbeamten des Ziellandes) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl PASIG REISEN ARGENTINA als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann PASIG REISEN ARGENTINA für die bis dahin erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen (z.B. notwendiger verlängerter Aufenthalt) eine angemessene Entschädigung verlangen.
  2. PASIG REISEN ARGENTINA ist bei einer Kündigung aufgrund vorstehenden Absatzes verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere - falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst - den Kunden zurückzubefördern. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung (z.B. durch Beförderung mit anderen Fluggesellschaften zu höheren Tarifen) sind von dem Reisenden zu tragen.

9. Fremdleistungen

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt PASIG REISEN ARGENTINA insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

10. Gewährleistung

  1. Abhilfe
    Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes. PASIG REISEN ARGENTINA kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. PASIG REISEN ARGENTINA ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist unverzüglich an PASIG REISEN ARGENTINA zu richten. Nur ersatzweise, falls der Kontakt (Telefon, Fax, E-Mail) zu PASIG REISEN ARGENTINA nicht möglich ist, ist die örtliche Reiseleitung des Leistungsträgers oder der Leistungsträger selbst Adressat des Abhilfeverlangens.
  2. Minderung des Reisepreises
    Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise bis zur Abhilfe durch PASIG REISEN ARGENTINA kann der Kunde nach Beendigung der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel den in Ziffer 9. a) rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.
  3. Kündigung des Vertrages
    Bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise durch einen Mangel kann der Kunde den Vertrag im allgemeinen erst dann kündigen, wenn der Kunde den Mangel angezeigt, PASIG REISEN ARGENTINA bzw. seinem Vertreter eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist, ohne dass PASIG REISEN ARGENTINA Abhilfe leistet. Bei gerechtfertigter Kündigung kann PASIG REISEN ARGENTINA für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der vertraglichen Reiseleistungen und der Wert der wirklichen Reiseleistungen sowie der Gesamtreisepreis maßgeblich. Im Übrigen erstattet PASIG REISEN ARGENTINA den voraus bezahlten Reisepreis zurück.
  4. Sofern PASIG REISEN ARGENTINA einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Kunde Schadensersatz verlangen. Voraussetzung dieses Anspruchs ist jedoch ebenfalls, daß der Kunde den Mangel angezeigt und Abhilfe verlangt hat.
  5. Vereinbarung nach Geltung des Montrealer Abkommens
    Der Reisende vereinbart hiermit mit PASIG REISEN ARGENTINA, dass er die ihm aus dem Montrealer Abkommen zustehenden Rechte, insbesondere die Entschädigung bei Nichtbeförderung, Flugverspätungen, Überbuchungen, Annullierung von Flügen oder verspäteter Ankunft von Reisegepäck, in erster Linie gegen den ausführenden Luftfrachtführer, d. h. das den Reisenden befördernde Luftfahrtunternehmen, im eigenen Namen geltend macht. Nur falls und soweit der Reisende seinen Entschädigungsanspruch nachweislich gegen diesen nicht durchsetzen kann, behält er sich vor, diese Rechte auch gegen PASIG REISEN ARGENTINA geltend zu machen. Ein Rechtsverlust für den Reisenden ist durch diese Vereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen.
  6. Anrechnung bei Reisepreisminderung. Soweit der Reisende Entschädigungsleistungen aufgrund des Montrealer Abkommens oder seiner Durchführungsverordnungen erhält, stimmt er schon jetzt zu, diese Zahlungen auf mögliche Gewährleistungsansprüche gegen PASIG REISEN ARGENTINA gem Ziffer 10. dieser AGB anrechnen zu lassen.

11. Haftungsbedingungen

  1. Da PASIG REISEN ARGENTINA bei den Reiseleistungen nur als Vermittler regelmäßig auftritt, was insbesondere für die Beförderung mit der Bahn, dem Auto, Bus, Schiff oder Flugzeug und Hotelunterbringung etc. gilt, übernimmt PASIG REISEN ARGENTINA keinerlei Haftung. Insoweit haftet allein der jeweilige andere Leistungserbringer selbst dem Kunden gegenüber. PASIG REISEN ARGENTINA übernimmt keinerlei Haftung für jegliche verloren gegangene Gegenstände. Es ist allein Sache des Kunden, die ihm angebotenen Reiseleistungen in Anspruch zu nehmen. Bei einer Nichtinanspruchnahme angebotener Reiseleistungen hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass ihm Reisekosten erstattet werden. PASIG REISEN ARGENTINA behält sich das Recht vor, einzelne Reiseleistungen zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist (z.B. durch andere Hotels gleicher Kategorie oder durch geringfügige Anpassungen der Reiseroute). PASIG REISEN ARGENTINA behält sich außerdem das Recht vor, vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhält der Kunde den vollen Reisepreis zurück. Für ungenutzte Services der Reise werden keine Rückerstattungen gewährt. PASIG REISEN ARGENTINA BEHÄLT SICHdas Recht vor, jeden als Kunden zu akzeptieren, abzulehnen oder von einer Reise auszuschließen. Für das Gepäck ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Die Ausgabe und Entgegennahme von Vouchern wird als Einverständniserklärung zu den oben genannten Bedingungen erachtet.

12. Haftung

  1. PASIG REISEN ARGENTINA haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Reisevorbereitung, und sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen eigenen Leistungsbeschreibungen, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von PASIG REISEN ARGENTINA herausgegebenen Prospekten, sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.
  2. PASIG REISEN ARGENTINA haftet ferner für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen; diese Haftung ist aber entsprechend Ziffer 12 der vorliegenden Reisebedingungen beschränkt.

13. Beschränkung der Haftung

  1. Die Haftung von PASIG REISEN ARGENTINA ist beschränkt oder ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen ist. Kommt PASIG REISEN ARGENTINA die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so gilt dies insbesondere für die Haftungsbedingungen nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
  2. Dem Kunden wird dringend der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

14. Mitwirkungspflicht

  1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
  2. Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig erhält, muss er PASIG REISEN ARGENTINA umgehend benachrichtigen.

15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

  1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise hat der Reisende gem. § 651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. Das gilt auch für Ansprüche wegen neben- oder vorvertraglicher Pflichtverletzungen des RV. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der RV die Ansprüche schriftlich zurückweist. Im letztgenannten Fall tritt die vorbezeichnete Verjährung nicht vor Ablauf von drei Monaten nach Ende der Hemmung ein.

16. Pass-, Visa- und Gesundheits-vorschriften

  1. Der Kunde ist alleinig verantwortlich für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften. Informationen können bei den zuständigen Vertretungen (Konsulat, Zollbehörden, etc..) eingeholt werden.
  2. Der Kunde hat die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht PASIG REISEN ARGENTINA ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
  3. Ansonsten ist der Kunde für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

17. Reiseversicherung

Der Abschluss einer Reiseversicherung wird dringend empfohlen.

18. Gemäß der EG-Verordung 2111/2005,

Art. 11 weisen wir als Vermittler von Flugreisen daraufhin, dass wir verpflichtet sind, die Teilnehmer von vermittelten Flugreisen bei Buchung über die Identität des Luftfrachtführers zu unterrichten.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist PASIG REISEN ARGENTINA verpflichtet, dem Teilnehmer die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald PASIG REISEN ARGENTINA davon Kenntnis erlangt, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird dies dem Kunden umgehend mitgeteilt. Bei einem unverhofften Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft ist PASIG REISEN ARGENTINA als Vermittler verpflichtet, den Teilnehmer darüber zu informieren.

19. Flughafengebühren

In Argentinien fallen zusätzlich zum Flug-bzw. Reisepreis nationale und internationale Flughafengebühren an, die vom Kunden zusätzlich zum Reisepreis an den jeweiligen Flughäfen zu bezahlen sind. Die Angaben hierzu in den Leistungsblöcken verstehen sich informativ und vorbehaltlich etwaiger Änderungen.

20. Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt Argentinischem Recht.
  2. Der Kunde kann PASIG REISEN ARGENTINA nur an seinem Sitz verklagen.
  3. Für Klagen von PASIG REISEN ARGENTINA gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich.
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.


PASIG REISEN ARGENTINA
Avenida Champaqui 223
5194 Villa General Belgrano
Córdoba
ARGENTINA

Stand: Mai 2008

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